Unsere Leistungen im Überblick

Durch die enge Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft der Köln-Ring gGmbH versuchen wir im Rahmen eines Gesamtkonzeptes von Betreuung und Wohnen für den leistungsberechtigten Personenkreis die geeignete Wohnform zur Verfügung zu stellen. Wir sehen uns nicht als reiner Vermieter, da unsere Aufgaben viel vielfältiger sind. Menschen mit einer psychischen Erkrankung erleiden häufig im Krankheitsverlauf den Verlust des Wohnraums, da die täglichen selbstverständlich erscheinenden An- und Herausforderungen im Wohnen oftmals ein unüberwindbares nicht zu bewältigendes Hindernis darstellen. So ist es für eine Eingliederung und/oder eine Teilhabe der betroffenen Menschen in die Gesellschaft unabdingbare Voraussetzung neben vielen anderen Hilfen auch Hilfen im Wohnen vorzuhalten. Diese Hilfen umfassen zum einen die Hilfe bei der „Zurverfügungstellung“ von Wohnraum, wie vor allem dann bei der „Bewirtschaftung“ desselben.

Das stellen wir im Details zur Verfügung:

• persönliche regelmäßige und fachliche Unterstützung der leistungsberechtigten Personen, hier der Mieter*innen unter Einbeziehung der krankheitsbedingten Besonderheiten

• Vermittlung von Terminen für Fremdfirmen, Begleitung auch dieser bei der Kontaktaufnahme, ggf. Anwesenheit bei der Durchführung von Reparaturarbeiten in der Wohnung, ggf. Dokumentation der Verläufe und Quittierungen
• Erhalt und Sicherung des Mietverhältnisses durch Hilfestellung und Unterstützung:
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         1) bei der Erfüllung den vertraglichen Mieter-Pflichten zum schonenden und pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt,  Vermeidung von Konfliktsituationen mit der Nachbarschaft
         2) u.a. bei der Beantragungen von Reparaturen, Stromkosten, Heizkosten, Nebenkosten, Gebühren und Auflagen der Behörden 
         3) bei der Regelung von möglichen Gebührenzahlungen und behördlichen Auflagen
         4) bei der Abrechnung der Umlage der Nebenkosten und Stromkosten auf die Endmieter der Wohngruppe
         5) bei der Anzeigepflicht von Schäden Hilfestellung und Unterstützung bei der Beweispflicht des Mieters
         6) bei der Umsetzungspflicht von kleineren „Instandhaltungsarbeiten“
         7) zwecks Vermeidung von unsachgemäßer Behandlung des Mietobjektes z.B. Lüftung, Heizung, Frost, Einbauten
         8) bei der Umsetzung von Hausordnungsvorschriften
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